IPPC

Die Abkürzung IPPC steht für „International Plant Protection Convention“ (Internationales Pflanzenschutzübereinkommen), das weltweit von über 180 Ländern unterzeichnet wurde. Die Verwaltung untersteht dem FAO (Food and Agriculture Organization) der Vereinten Nationen.

Das Ziel des Abkommens ist es, das Einschleppen und die Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu verhindern.

Dazu hat die IPPC ein Regelwerk für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten erstellt, der sogenannte „Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen“ – kurz ISPM. Durch diese Einfuhrvorschriften und Quarantänebestimmungen soll die einheimische Pflanzenwelt geschützt werden.

Regelung zu Holz als Verpackungsmaterial für den internationalen Versand

Ein Bestandteil des internationalen Standards für Pflanzenschutzmaßnahmen ist der ISPM 15. Darin wird die Handhabung von Holz als Verpackungsmaterial für den Export geregelt. Darunter fallen Produkte wie Paletten und Holzkisten.

Wer regelt die IPPC Umsetzung?

Für die Umsetzung des IPPC sind die Nationalen Pflanzenschutzorganisationen der jeweiligen Länder zuständig.

In Deutschland besteht diese aus folgenden Organisationseinheiten:

  • BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
  • JKI (Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen)
  • Länderreferenten Pflanzenschutz der Ministerien der Bundesländer
  • Pflanzenschutzdienste der Bundesländer

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